Wenn es um Arbeitszeitverstöße geht, die abgestellt werden sollen, sind wir auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, den Filmschaffenden an den Sets, angewiesen. »Amtliche« Kontrollen durchführen und gegebenenfalls Sanktionen verhängen dürfen aber nur die Aufsichtsbehörden. Und nur sie können Produktionsbetriebe zwingen, die Regeln einzuhalten.
Dazu bedarf es allerdings der gezielten Mithilfe der Filmschaffenden durch die Zulieferung exakter Informationen. Das heißt, konkret zu benennen, wann, in welchem Umfang und an welchen Tagen die Verstöße stattgefunden haben. Denn nur dann können die Behörden und auch wir mehr tun als nur die Einhaltung der Regeln anzumahnen.
So ist am besten vorzugehen:
Kontakt und Datenschutz
Kontrolle
Mitgliedschaft
Am Set sollte jede/jeder sehr vorsichtig mit negativen Äußerungen sein. Leider zeigt die Erfahrung, dass immer mal wieder vermeintliche »Bösewichte« identifiziert werden. Der Austausch mit euren Kolleginnen und Kollegen des Vertrauens dagegen ist natürlich wichtig, denn mit Solidarität erreichen wir mehr.
So oft es möglich ist, sprechen wir am Set mit den Beschäftigten, verteilen Informationen, erklären die Tarifregeln. Auch führen wir den Tarifcheck der Arbeitsverträge unserer Mitglieder durch. Nur so können wir die Anwendung des Tarifvertrags durchsetzen.