Horrorfilm?

Arbeitszeitverstöße

06.02.2010

Wenn es um Arbeitszeitverstöße geht, die abgestellt werden sollen, sind wir auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, den Filmschaffenden an den Sets, angewiesen. »Amtliche« Kontrollen durchführen und gegebenenfalls Sanktionen verhängen dürfen aber nur die Aufsichtsbehörden. Und nur sie können Produktionsbetriebe zwingen, die Regeln einzuhalten.

Dazu bedarf es allerdings der gezielten Mithilfe der Filmschaffenden durch die Zulieferung exakter Informationen. Das heißt, konkret zu benennen, wann, in welchem Umfang und an welchen Tagen die Verstöße stattgefunden haben. Denn nur dann können die Behörden und auch wir mehr tun als nur die Einhaltung der Regeln anzumahnen.

So ist am besten vorzugehen:

Dokumentation

  • Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten dokumentieren.
  • Arbeitszeitaufzeichnungen konsequent durch Gewerkeleiterin/-leiter bzw. Zuständigen abzeichnen lassen.
  • Arbeitszeitverstöße frühzeitig mit detaillierten Informationen dazu bei der ver.di FilmUnion über connexx.av melden. Wir leiten diese dann an die zuständigen Behörden weiter.
  • Wichtig: Anzahl der Verstöße und Bereiche, in denen sie stattgefunden haben bzw. stattfinden sowie Umfang dokumentieren. Die Dispositionen liefern Anhaltspunkte, sind allein aber nicht ausreichend und nicht aussagekräftig in Bezug auf die tatsächlichen Zeiten der einzelnen Filmschaffenden.
  • Angaben über die Drehorte mit geplanten Anfangs- und Endzeiten.

 

Kontakt und Datenschutz

  • Kontaktmöglichkeit herstellen.
    Wir gewährleisten eure Anonymität und geben keinerlei persönliche Daten an Behörden oder andere Dritte weiter. Um Absprachen mit euch treffen zu können, benötigen wir aber euren Namen sowie eine Möglichkeit, euch erreichen zu können, wie Mail oder Mobilnummer. Alle Schritte, die wir unternehmen, sprechen wir mit euch ab.

Kontrolle

  • Wir informieren die zuständigen Behörden eures Drehortes und bitten um die Durchführung von Kontrollen zu abgesprochenen Zeiten am Set.
  • Die FilmUnion hält Kontakt zu euch, den Filmschaffenden und den Behörden und kann so Einfluss auf den Prozess der Kontrollen nehmen.

Mitgliedschaft

  • Wir agieren vor allem für alle Mitglieder der Gewerkschaft ver.di und unterstützen sie in vollem Umfang. Sie sind Vertragspartner des Tarifvertrages mit den Produzenten und können sich auf die Einhaltung des Tarifvertrages berufen.
  • Bei Anfragen von Nicht-Mitgliedern zu Setbesuchen müssen wir auf die Behörden verweisen.

Vorsicht!

Am Set sollte jede/jeder sehr vorsichtig mit negativen Äußerungen sein. Leider zeigt die Erfahrung, dass immer mal wieder vermeintliche »Bösewichte« identifiziert werden. Der Austausch mit euren Kolleginnen und Kollegen des Vertrauens dagegen ist natürlich wichtig, denn mit Solidarität erreichen wir mehr.

So oft es möglich ist, sprechen wir am Set mit den Beschäftigten, verteilen Informationen, erklären die Tarifregeln. Auch führen wir den Tarifcheck der Arbeitsverträge unserer Mitglieder durch. Nur so können wir die Anwendung des Tarifvertrags durchsetzen.