Rechtsschutz

05.10.2007

Die FilmUnion lässt ihre Mitglieder bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeit- oder Auftraggeber nicht im Regen stehen. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist ein hohes Gut – aber er ist auch das letzte Mittel bei der Lösung von Konflikten. Deshalb ist diesem letzten Schritt die individuelle Beratung und Abwägung aller Fakten vorgeschaltet. Im Konfliktfall ist die ver.di FilmUnion die erste Anlaufstelle.

Nur wenn alle alternativen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, greift der ver.di-Rechtsschutz.

Mitglieder können den Rechtsschutz für alle Rechtsfälle beantragen, die sich laut ver.di-Satzung auf »Angelegenheiten der Arbeits-, Beamten- Sozialrechts und des berufsbezogenen Vertragsrechts« (siehe auch § 19 der ver.di-Satzung (pdf-Datei, 338 KB) erstrecken.

Voraussetzungen für den gewerkschaftlichen Rechtsschutz sind mindestens drei Monate Mitgliedschaft bei einem neu eintretenden Schadensfall und der Nachweis der regelmäßigen satzungsgemäßen Zahlung des Beitrags.