Newsletter 03/2018

vom 29. Mai 2018
29.05.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

während der Großteil der Erwerbstätigen in Kürze in den Sommerurlaub geht, wird in der Filmbranche jetzt gearbeitet, was das Zeug hält. Ein Grund mehr, auf Arbeitsbedingungen, Überstundenregelungen für lange Drehtage und fairen Umgang mit allen Beteiligten am Set zu achten. Besser als jede App (siehe Punkt 10) sind unsere Crew Scouts, die mit euch arbeiten und euch unterstützen. Es könnten noch mehr werden – couragierte Frauen und Männer, die als Crew Scouts ihre Kolleg*innen am Set unterstützen wollen, können sich weiterhin bei uns melden. Wir nehmen euch auf die Interessentenliste. Die nächsten Schulungen sind schon in Planung.
An dieser Stelle weisen wir daraufhin, dass die neue Datenschutzverordnung in Kraft getreten ist (siehe auch Meldungen 5 und 6). Wir verwenden die eingetragenen Mailadressen ausschließlich zum Versand des Newsletters und leiten keinerlei Daten an Dritte weiter. Solltest du den Newsletter nicht weiterhin erhalten wollen, hast du hier die Möglichkeit zur Abmeldung: https://www.connexx-av.de/newsletter.php?k1=main&k2=service&k3=newsletter_connexav&k4=newsletter_filmunion. Wenn du uns nicht mitteilst, dass du den Newsletter nicht weiterhin erhalten willst, betrachten wir dies als Zustimmung für weitere Newsletter. Die Daten abgemeldeter Abonnenten werden regelmäßig vollständig aus der Datenbank gelöscht. Im Übrigen gilt für uns die ver.di-Datenschutzerklärung analog.
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Deine ver.di FilmUnion

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 Inhalt

  1. Stammtischeinladung: "Zwischen den Stühlen" mit Jakob Schmidt
  2. Frauenmacht I: DOK Leipzig legt Quote für Regisseurinnen fest
  3. Frauenmacht II: Neue Studie Pro Quote Film
  4. Netflix muss zahlen
  5. Neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  6. DSGVO: Informationsveranstaltung für Medienschaffende
  7. MDM-Filme preisgekrönt
  8. Arbeitgeber gegen sexuelle Belästigung
  9. Studie: Kreativiät braucht gute Arbeitsbedingungen
  10. Überstunden-Apps für Filmschaffende
  11. Filmfest Emden
  12. Nachwuchs-Kurzfilmfestival 2018 im Saarland
  13. Impressum / Abo

 

  • 1. Stammtischeinladung: „Zwischen den Stühlen“ mit Jakob Schmidt

    Die ver.di FilmUnion Berlin zeigt am Dienstag, den 05.06., um 19 Uhr den mehrfach preisgekrönten Dokumentarfilm „Zwischen den Stühlen" (u.a. ver.di-Preis für Solidarität, Menschlichkeit und Fairness beim 59. Internationalen Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm – DOK Leipzig; https://filmunion.verdi.de/und-action/nachrichten/++co++e104be0c-aa5d-11e6-8a1f-525400423e78 ). Drei junge Lehrende müssen zum ersten Mal den Schulalltag bewältigen, strukturiert Wissen vermitteln, Schüler motivieren, Noten geben und sich Gehör verschaffen. Gleichzeitig sind sie dabei selbst in einer permanenten Prüfungssituation.
    Regisseur Jakob Schmidt begleitet seine Protagonist*innen mit viel Sympathie und einem wachen Auge für Situationskomik durch Krisen und Erfolge.
    Im Anschluss an das Screening findet ein Filmgespräch mit dem Regisseur und danach in der Sputnik-Kinobar der regelmäßige ver.di-Stammtisch statt.
    Der Eintritt ist frei. Alle Interessierten, ob ver.di-Mitglied oder nicht, sind herzlich willkommen. Bringt gern jemanden mit, mit dem ihr gern Kinoabende verbringt.
    Am Dienstag, den 5.6. um 19 Uhr im Sputnik Kino (Hasenheide 54, 10967 Berlin, U Südstern)

     

  • 2. Frauenmacht I: DOK Leipzig legt Quote für Regisseurinnen fest

    Schon seit längerem wird im Filmgeschäft über die Benachteiligung von Frauen diskutiert. Zum Ende des letzten Internationalen Leipziger Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm DOK hatte Festivaldirektorin Leena Pasanen deshalb angekündigt, eine Quote für Regisseurinnen einzuführen. Nun setzt das DOK-Team diesen Plan für den Deutschen Wettbewerb um: Die Quote orientiert sich am Einreichverhältnis von Regisseurinnen und Regisseuren, deren Filme für den Deutschen Wettbewerb Langfilm in Betracht gezogen werden. In den vergangenen Jahren kamen rund 40 Prozent jener Filme von Frauen, rund 60 Prozent von Männern. „Daher setzen wir die Quote bei 40/60 an, verbunden mit dem Wunsch und Anspruch, ein vollkommen ausgeglichenes Verhältnis von Frauen und Männern im Deutschen Wettbewerb Langfilm sowie im gesamten Filmprogramm zu haben“, so Pasanen. Diese Quote gelte zunächst für den Zeitraum von zwei Jahren. Programmer und Leiter der DOK-Auswahlkommission Ralph Eue: „Wir wollen uns eine Filmauswahl leisten, in der sich gesellschaftliche Zustände und vor allem Prozesse abbilden. Die Einführung einer Quote ist ein Instrument, dies zu tun“.
    Mehr Informationen unter www.dok-leipzig.de

     

  • 3. Frauenmacht II: Neue Studie von Pro Quote Film

    Die aktuelle Studie „Frauen in Kultur und Medien“ von Pro Quote Film zeigt einen Überblick über aktuelle Tendenzen und bietet Lösungsvorschläge. Bereits 2016 lautete das Fazit einer Studie: „Patriarchale Strukturen haben sich tief in das Bild von künstlerischer Arbeit eingegraben.“ Es bleibe noch immer eine deutliche Kluft zwischen Männern und Frauen. Und: Die Geschlechterforschung habe die Digitalisierung noch nicht im Visier.
    Pro Quote Film möchte mit der neuen Studie die Digitalisierung weiter denken. Zehn Vertreterinnen der Kreativwirtschaft sprechen in Interviews von ihren Arbeitsbiografien und den Chancen und Barrieren der digitalen Transformation. Skizziert werden jene Aspekte, die für die Entwicklung eines Leitbildes für Frauen in der Medienbranche entscheidend sind. Sichtbarkeit, Teilhabe, Wertschätzung und Gestaltungsmöglichkeiten der digitalen Transformation bleiben die entscheidenden Forderungen der Medienfrauen.
    Hier geht’s zum Download der aktuellen Studie (PDF):
    http://proquote-film.de/wp-content/uploads/2018/04/Final-Pro-Quote-Film-DigitalisierungWeiterdenken2018.pdf

     

  • 4. Netflix muss zahlen

    Netflix ist vor dem EuGH gescheitert und soll nun in die Filmförderung einzahlen. Richtig so, denn schließlich profitiert der Streaming-Anbieter selbst von deutschen Fördergeldern. Seit Jahren hatte sich Netflix dagegen gewehrt, wie viele andere Unternehmen für die deutsche Filmförderung aufzukommen. Damit bestätigten die Richter eine Regelung, nach der auch außerhalb der Landesgrenzen ansässige Anbieter von Videodiensten Abgaben leisten sollen, wenn sie in Deutschland Umsätze mit ihrem Angebot generieren (Microsoft und Apple gehören auch dazu und weigern sich bis jetzt). Mit den Beiträgen, die an die deutsche Filmförderanstalt (FFA) gehen, werden deutsche Produktionen finanziert sowie internationale Filme, die hier gedreht werden. In den Topf zahlen Kinos, Verleihfirmen und die Videowirtschaft ein.
    http://www.spiegel.de/kultur/tv/netflix-muss-laut-eu-gericht-fuer-die-deutsche-filmfoerderung-zahlen-a-1208013.html

     

  • 5. Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Ab sofort (genau 25. Mai 2018) gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Die meisten von uns bemerken das nur, weil sie in letzter Zeit viele Mails von Unternehmen bekommen haben, die eine Zustimmung zur Verwendung der personenbezogenen Daten einholen wollten. Ein zweiter Blick ins Kleingedruckte lohnt, denn vor allem Mail- und Social-Media-Provider nutzen eure Daten sehr weitreichend. Dies kann man aber einschränken, indem man sich Klick für Klick durch die Firmenlisten arbeitet und die Verwendung der persönlichen Daten ablehnt.
    Wer beruflich/geschäftlich personenbezogene Daten verarbeitet, muss seinen Umgang damit dokumentieren. Auch wenn es u.U. nur ein/e Freiberufler*in ist, der/die mit einem kleinen Mailverteiler Interessent*innen z.B. mit Infos über Veranstaltungen in der Nähe versorgt, ist die Zustimmung der Adressaten über die weitere Verwendung ihrer Kontaktdaten nötig. Eine Ausnahme bilden nur rein private Kontakte. Damit wird das Recht auf informelle Selbstbestimmung weiter konkretisiert und umgesetzt. Eine gute Erklärung bietet das Beratungsnetzwerk mediafon unter
    https://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=5a85add57ab8c
    https://www.privacy-regulation.eu/de/

     

  • 6. DSGVO: Informationsveranstaltung für Medienschaffende

    Insbesondere freie Journalistinnen, Fotografen, Kameraleute usw. sollten sich mit der neuen Rechtsgrundlage der DSGVO beschäftigen, um auch in Zukunft rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 14. Juni, 19 Uhr in Frankfurt/M., DGB-Haus Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77 bietet ver.di einen Überblick über die Rechtslage und welche Konsequenzen sich daraus insbesondere für freie Medienschaffende und Kreative ergeben. Was ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten? Welche Informations- und Dokumentationspflichten bestehen? Worauf muss ich achten, wenn ich eine eigene berufliche Website betreibe? Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags ist das sogenannte „Medienprivileg“, welches aufgrund der DSGVO eine Neuregelung erfahren hat. Zudem wird erläutert werden, in welcher Beziehung die DSGVO zu anderen Regelungen wie zum Beispiel dem Wettbewerbsrecht (z.B. „unerwünschte Werbung“) sowie zum Kunsturhebergesetz („Recht am eigenen Bild“) steht. Als Referentin steht Rechtsanwältin Dr. Diana Ettig zur Verfügung. Die Teilnahme an der Veranstaltung in für ver.di-Mitglieder kostenlos. Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldungen an: anja.willmann@verdi.de

     

  • 7. MDM-Filme preisgekrönt

    Claas Danielsen, Geschäftsführer der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM) ist stolz: Bei den 71. Filmfestspielen in Cannes wurde Samal Yeslyamova als beste Darstellerin für ihre Rolle in dem von der Mitteldeutschen Medienförderung unterstützten Spielfilm „Ayka“ ausgezeichnet. Es ist der zweite Spielfilm des Filmemachers Sergey Dvortsevoy. Der Preis für die beste Regie in der Reihe „Un Certain Regard“ ging an Sergei Loznitsa für das Drama „Donbass“, das ebenfalls mit MDM-Förderung entstand. Danielsen: „Herzlichen Glückwunsch an die Preisträger und an alle, die diesen großartigen Erfolg möglich gemacht haben. Die Preise sind auch eine verdiente Anerkennung für die mitteldeutschen Produktionsfirmen Pallas Film und Ma.Ja.De. und ihren Einsatz für das osteuropäische Kino, das sich nach der Berlinale nun auch in Cannes auf höchstem Niveau präsentiert hat.“
    Schon beim Deutschen Filmpreis Ende April hatten drei MDM-geförderte Filme Preise einkassiert: Für seine Rolle in Thomas Stubers „In den Gängen“ wurde Franz Rogowski mit dem Preis für die beste männliche Hauptrolle geehrt. „Western“ von Valeska Grisebach erhielt die LOLA als bester Spielfilm in Bronze. André Bendocchi Alves, Eric Devulder und Martin Steyer konnten den Preis für die beste Tongestaltung in „Der Hauptmann“ (Regie: Robert Schwentke) entgegennehmen.
    https://www.mdm-online.de

     

  • 8. Arbeitgeber gegen sexuelle Belästigung

    Nun hat sich auch die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (Produzentenallianz) Maßnahmen beschlossen, die sich gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in der Film- und Fernsehbranche richten. Diese zeigen auf, dass sexueller Missbrauch - gleich ob gegen Frauen oder Männer gerichtet - in der Branche nicht geduldet wird und der Verband eine klare Position bezieht. Es wurde ein Verhaltenskodex verabschiedet und den Mitgliedsunternehmen des Produzentenverbandes an die Hand gegeben. Dagmar Biller, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Produzentenallianz: „Dieser Kodex setzt einen wichtigen Rahmen für unser aller tägliches Miteinander. Die Selbstverständlichkeit guter und vertrauensvoller Arbeitsbeziehungen, wie wir sie uns alle wünschen, wird damit in den Mittelpunkt gerückt und der Verunsicherung entgegengewirkt.“
    Die Produzentenallianz beteiligt sich auch an der Schaffung einer unabhängigen und überbetrieblichen Anlaufstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt für die Filmbranche.
    https://www.produzentenallianz.de/verhaltenskodex

     

  • 9. Studie: Kreativität braucht gute Arbeitsbedingungen

    „Gesundheit und Leistungsfähigkeit, Sinnstiftung und Freude an der Aufgabe beeinflussen die Motivation und die Kreativität der Menschen – und damit auch den Unternehmenserfolg.“
    Das haben wissenschaftliche Studien gezeigt, wie die von der Hans-Böckler-Stiftung eingesetzte Kommission „Arbeit der Zukunft“ berichtet. Zwar seien Beschäftigte meist recht anpassungsfähig und zeigten sich auch unter widrigen Umständen motiviert. Wer dauerhaft kreativ und leistungsfähig sein soll, sei aber auf gute Arbeitsbedingungen angewiesen. Dazu gehören den Experten zufolge „die Vermeidung von anhaltender Überforderung, eine realistische Arbeitsplanung, die Anerkennung der Person, der Schutz vor Diskriminierung und Überwachung, die Teilhabe an Qualifizierung und Optionen für beruflichen Aufstieg“. Darin sind auch gute Argumente für Beschäftigte in der Filmbranche enthalten. Ein zweiter Blick in die Studie lohnt also.
    https://www.boeckler.de/pdf/p_forschung_hbs_189.pdf

     

  • 10. Überstunden-Apps für Filmschaffende

    Für Filmschaffende, gibt es mittlerweile zwei Apps zur Arbeitszeiterfassung: die App „Überstunden 2018“ für iOS zum Loggen der Arbeitszeit und die angefallenen Überstunden (5,49 Euro; ab iOS 10.0). Diese ist speziell auf Bedürfnisse von Filmteams angepasst und bietet u.a. den Export von Stundenzettel, Stammblatt usw. an die zuständige Produktion. Für Android gibt es seit kurzem eine ähnliche App namens TimeSheet (5,99; ab v4.4). Für die Erfassung von Überstunden wurden die Besonderheiten des Tarifvertrags für auf Dauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (TV FFS, gültig ab 01.04.2016 bzw. Gagentabelle vom 01.01.2017) beachtet. Allerdings ist diese App noch in der Entwicklung und verfügt im Vergleich auch über etwas weniger Zusatzfunktionen.
    Wir freuen uns über eure Rückmeldungen mit Erfahrungen mit den Apps.
    https://www.slashcam.de/news/single/Ueberstunden-Apps-fuer-Filmschaffende-14363.html

     

  • 11. Auf zum Filmfest Emden!

    Das 29. Internationale Filmfest Emden/Norderney lockt in den Norden: Vom 6. bis 13. Juni stehen die insgesamt sechs Wettbewerbe für europäische, überwiegend nordwesteuropäische und deutschsprachige Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilme im Mittelpunkt des Festivalprogramms. Nominiert wurden Filme mit einer maßgeblichen Beteiligung aus mindestens einem der Länder des nordwesteuropäischen Raums – Großbritannien, Irland, Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Island, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Österreich, Schweiz oder Deutschland. Am 10. Juni werden die insgesamt elf Preise verliehen. Über alle Preisträger entscheidet das Publikum, so auch für den mit 7.000 Euro dotierten DGB Filmpreis.
    http://www.filmfest-emden.de/festival/wettbewerbe-preise-jurys/dgb-filmpreis/

     

  • 12. Saarland: Nachwuchs-Kurzfilmfestival 2018

    Erstmals im Saarland findet das Kurzfilmfestival „filmreif! – Das Bundesfestival junger Film“ des Bundesverbandes Deutscher Film-Autoren e.V. statt: In St. Ingbert treffen sich vom 7. bis 10. Juni junge Filmschaffende unter 29 Jahren mit ihren neuesten Werken unter 20 Minuten. An den vier Festivaltagen werden die besten 80 der über 300 eingereichten Kurzfilme der verschiedensten Gattungen und Themen gezeigt. Die besten Filme werden prämiert – insgesamt gibt es über 8.000 Euro zu gewinnen. So auch einen Stoffentwicklungspreis für das beste Pitching im Rahmen des Festivals. Das Programm ist zu finden unter:
    http://www.junger-film.de

     

  • 13. Impressum / Abo

    Die ver.di FilmUnion will mit diesem Newsletter für bessere Information und Transparenz bei den Beschäftigten der Produktionswirtschaft von Film und Fernsehen sorgen. Insbesondere greifen wir film- und sozialpolitische Themen auf. Die ver.di FilmUnion bildet das gewerkschaftliche Netzwerk von Film- und Fernsehschaffenden und allen anderen Beschäftigten in Produktions-, Dienstleistungs- und Studiobetrieben. Wir treten für Kunstfreiheit, gerechte Arbeitsbedingungen, soziale Absicherung und vor allem die Umsetzung tariflicher Bestimmungen ein. Als vorrangiges Ziel streben wir eine integrierte Interessenvertretung der Film- und Fernsehbeschäftigten in der zergliederten Branche gegenüber Sendern, Produzenten und der Politik an.

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    Texte: Gundula Lasch

    Redaktion: Kathlen Eggerling
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