Alles abgegolten mit einer Pauschalgage?

07.10.2015

Häufig findet man in sogenannten Pauschalverträgen den Passus, dass durch eine Pauschalgage angeblich auch alle Mehrarbeitsstunden und Zuschlagsansprüche abgegolten seien. Prüft bitte hier besonders aufmerksam: Pauschalierungen sind nämlich nur zulässig, wenn sie für den/die Filmschaffende/n günstiger sind als die tariflichen Leistungen. Der Anteil der Gesamtgage für die Mehrarbeit muss zudem deutlich erkennbar sein. Das gilt auch für die Zuschläge. Denn nur so könnt Ihr prüfen, ob die Pauschalgage besser ist als die tarifliche Gage plus aller Zuschläge. Denn die tariflichen Mindestbedingungen dürfen nicht unterschritten werden. Dabei ist völlig gleich, ob die Vergütung als »Pauschalgage«, »Projektgage« oder »Grundgage« bezeichnet wird.

Ein Beispiel: Maskenbildnerin Molly Makellos hat eine Wochenpauschale über 1600,- Euro vereinbart und sämtliche Mehrarbeit soll damit abgegolten sein, inklusive Sonn-/Feiertagsarbeit und Nachtarbeit. Das kommt ihr zunächst wie ein guter Deal vor. Denn die Tarifgage, mit der bis zu 50 Wochenstunden vergütet sind, liegt bei 1265,- Euro (Stand April 2016). Die Arbeit erweist sich jedoch als aufwändig, der Cast ist groß und an Maskenkolleginnen wurde gespart, so dass Molly mit 60 Wochenstunden nicht hinkommt. Ihre Arbeitszeitdokumentation belegt, dass sie durchschnittlich 64 Wochenstunden arbeitet, freitags in die Nacht hinein und in manchen Produktionswochen hat sie 6 Arbeitstage, darunter auch ein Sonntag. Also rechnet Molly dann doch mal ganz genau nach: Nach Tarif würde sie 1265,- Euro für 50 Wochenstunden erhalten plus 316,25 Euro (inkl. 25% Zuschlag) für die 51. bis 60 Wochenstunde ergibt nach Tarif 1571,25 Euro bei 60 Wochenstunden. Die 61. bis 64. Wochenstunden sind sogar 13. Tagesstunden und kosten nach Tarif 60% Zuschlag, das ist pro Stunde 40,48 Euro, x 4 sind 161,92 Euro zusätzlich. Etwaige Nachtzuschläge sind dabei noch gar nicht eingeflossen und trotzdem würden Molly Makellos nach Tarif bei dieser Stundenanzahl schon 1733,17 Euro zustehen.

Für Nacharbeit würden nochmal Nachtzuschläge von 25 % anfallen. Beachte: In dieser Höhe sind Nachtzuschläge steuerfrei und werden als Zuschlag akkumuliert, kommen also noch obendrauf. Pro Nachtarbeitsstunde zwischen 22-6 Uhr sind das bei Molly Makellos 6,325  Euro Zuschlag.

Molly schaut sich nun noch mal ganz genau die Tarifziffer 5.3.4 an:
Feststellung 1) - Ihre Vereinbarung ist nicht günstiger für sie, weil die tariflichen Mindestbedingungen unterschritten werden.
Feststellung 2) - Es dürfen nach Tarif nur Mehrarbeitszuschläge verrechnet werden. In Mollys Vertrag werden jedoch auch Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge verrechnet. Diese müssten extra berechnet werden.
Was kann Molly tun: Als Mitglied der ver.di FilmUnion kann sie die nicht abgegoltenen Ansprüche geltend machen. Außerdem genießt sie Rechtsschutz, sollte sie diese Ansprüche einklagen müssen.

Noch ein Tipp: Mit der Überstunden-App speziell für Filmschaffende behaltet ihr den Überblick über eure Arbeitszeiten und die dafür nach Tarif fällige Gage: