Arbeitszeitüberschreitung

03.03.2001

Wenn die Höchstarbeitszeit ohne begründete Ausnahme überschritten wird, drohen dann Strafen?

Ja, und zwar empfindliche. Es ist Aufgabe der Aufsichtsbehörden, Verstößen nachzugehen und diese zu ahnden. Veranlassen kann dies jede/r Filmschaffende oder aber die ver.di FilmUnion. Je genauer ihr die Verstöße dokumentiert und Nachweise anlegt, desto einfacher ist es für ver.di und die Ordnungsämter, darauf zu reagieren. Die Höhe der Auflagen unterscheidet sich je nach Ordnungsamt.

Im Wiederholungsfall können sich die Ordnungsgelder um ein Vielfaches erhöhen, im Extremfall kann sie bei beharrlicher Wiederholung als Straftat geahndet werden.