Wie wird die Tagesgage berechnet?
Die Wochengage wird durch fünf geteilt da höchstens fünf Arbeitstage mit der Wochengage abgegolten sind.
>> Siehe auch Tarifziffer 5.7.3. zweiter Satz
FAQ
Die Wochengage wird durch fünf geteilt da höchstens fünf Arbeitstage mit der Wochengage abgegolten sind.
>> Siehe auch Tarifziffer 5.7.3. zweiter Satz