Urlaubsentgelt

03.03.2001

Für die Dauer des Urlaubs hat der Filmschaffende Anspruch auf ein Urlaubsentgelt. Ein solches ist grundsätzlich vor Urlaubsbeginn auszuzahlen, da hier § 11 Abs. 2 BUrlG Anwendung findet.

Wieviel Geld bekomme ich pro Urlaubstag bezahlt?

TV FFS 14.3.: Die Höhe des für die Urlaubstage zu zahlenden Urlaubsentgeltes berechnet sich nach der gegebenenfalls unmittelbaren oder umgerechneten Tagesgage.

Grundsätzlich gilt: Ein Urlaubstag ist eine volle Tagesgage oder zehn Stunden wert. Eine Tagesgage entspricht einem Fünftel der Wochengage (TV FFS 5.7.3.). Jegliche Abschläge verstoßen gegen den Tarifvertrag.

Kann nicht genommener Urlaub durch Zahlung abgegolten werden?

TV FFS 14.1.: [...] Sofern die Tätigkeit endet, ohne dass der Urlaub durchgeführt werden konnte, wird er abgegolten. Eine pauschale Abgeltung mit der Wochengage ist unzulässig, sie hat gesondert zu erfolgen.

und

TV FFS 14.4.: Eine Abgeltung des Urlaubs durch Zahlung statt bezahlter Freizeit ist nur statthaft, wenn die Tätigkeit endet, ohne dass der Urlaub wegen einer Anschlussbeschäftigung des Filmschaffenden gewährt werden konnte. Die Höhe der Urlaubsabgeltung entspricht dem entgangenen Urlaubsentgelt.

TV FFS 14.5.: Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit die vorstehenden nicht günstiger für den Filmschaffenden sind.


Im Übrigen greift also das bereits eingangs zitierte Bundesurlaubsgesetz.