Wer entscheidet, ob eine Ausnahmeregelung wirklich begründet und zulässig ist?
Die Ausnahmen, wie oben aufgeführt, können also nur vereinzelt auftreten. Sollte es am Set zu Konflikten darüber kommen, ob es sich um eine Ausnahmeregelung handelt oder nicht, kann der/die Filmschaffende oder die ver.di FilmUnion die Aufsichtsbehörde einschalten, die gegebenenfalls Sanktionen gegen die Produktionsfirma aussprechen wird.