Es kommt häufig vor, dass Produktionsfirmen von den Filmschaffenden verlangen, Urlaub zu nehmen, statt sich krank zu melden. Urlaub kann in einem solchen Fall nicht einseitig angeordnet werden.
Auch Filmschaffende sind mal krank. Was dann?
Der Tarifvertrag FFS stellt sicher, dass Filmschaffende, die erkranken, bereits in den ersten vier Wochen ihrer Beschäftigung Entgeltfortzahlung erhalten. Das bedeutet, dass die vereinbarte Gage weitergezahlt werden muss während der Erkrankung. Gegenüber dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist dies ein Vorteil, denn danach ist der Arbeitgeber erst vier Wochen nach Beschäftigungsaufnahme verpflichtet das Gehalt bei einem Krankheitsausfall zu zahlen. Filmschaffende bekommen dies ab dem ersten Tag.
Abgesehen davon gilt für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Siehe auch Tarifziffer: 13.1.