Gage

01.01.2001

FAQ zu folgenden Problemen:

  • Alles abgegolten mit einer Pauschalgage?
  • Mein Berufsbild fehlt in der Gagentabelle
  • Für welche Arbeitszeit gilt die Wochengage?
  • Wie wird die Tagesgage berechnet?
  • Tarifgagen sind Mindestgagen

 

  • Alles abgegolten mit einer Pauschalgage?

    Häufig findet man in sogenannten Pauschalverträgen den Passus, dass durch eine Pauschalgage angeblich auch alle Mehrarbeitsstunden und Zuschlagsansprüche abgegolten seien. Prüft bitte hier besonders aufmerksam: Pauschalierungen sind nämlich nur zulässig, wenn sie für den/die Filmschaffende/n günstiger sind als die tariflichen Leistungen. Der Anteil der Gesamtgage für die Mehrarbeit muss zudem deutlich erkennbar sein. Das gilt auch für die Zuschläge. Denn nur so könnt Ihr prüfen, ob die Pauschalgage besser ist als die tarifliche Gage plus aller Zuschläge. Denn die tariflichen Mindestbedingungen dürfen nicht unterschritten werden. Dabei ist völlig gleich, ob die Vergütung als »Pauschalgage«, »Projektgage« oder »Grundgage« bezeichnet wird.

    Ein Beispiel: Maskenbildnerin Molly Makellos hat eine Wochenpauschale über 1600,- Euro vereinbart und sämtliche Mehrarbeit soll damit abgegolten sein, inklusive Sonn-/Feiertagsarbeit und Nachtarbeit. Das kommt ihr zunächst wie ein guter Deal vor. Denn die Tarifgage, mit der bis zu 50 Wochenstunden vergütet sind, liegt bei 1265,- Euro (Stand April 2016). Die Arbeit erweist sich jedoch als aufwändig, der Cast ist groß und an Maskenkolleginnen wurde gespart, so dass Molly mit 60 Wochenstunden nicht hinkommt. Ihre Arbeitszeitdokumentation belegt, dass sie durchschnittlich 64 Wochenstunden arbeitet, freitags in die Nacht hinein und in manchen Produktionswochen hat sie 6 Arbeitstage, darunter auch ein Sonntag. Also rechnet Molly dann doch mal ganz genau nach: Nach Tarif würde sie 1265,- Euro für 50 Wochenstunden erhalten plus 316,25 Euro (inkl. 25% Zuschlag) für die 51. bis 60 Wochenstunde ergibt nach Tarif 1571,25 Euro bei 60 Wochenstunden. Die 61. bis 64. Wochenstunden sind sogar 13. Tagesstunden und kosten nach Tarif 60% Zuschlag, das ist pro Stunde 40,48 Euro, x 4 sind 161,92 Euro zusätzlich. Etwaige Nachtzuschläge sind dabei noch gar nicht eingeflossen und trotzdem würden Molly Makellos nach Tarif bei dieser Stundenanzahl schon 1733,17 Euro zustehen.

    Für Nacharbeit würden nochmal Nachtzuschläge von 25 % anfallen. Beachte: In dieser Höhe sind Nachtzuschläge steuerfrei und werden als Zuschlag akkumuliert, kommen also noch obendrauf. Pro Nachtarbeitsstunde zwischen 22-6 Uhr sind das bei Molly Makellos 6,325  Euro Zuschlag.

    Molly schaut sich nun noch mal ganz genau die Tarifziffer 5.3.4 an:
    Feststellung 1) - Ihre Vereinbarung ist nicht günstiger für sie, weil die tariflichen Mindestbedingungen unterschritten werden.
    Feststellung 2) - Es dürfen nach Tarif nur Mehrarbeitszuschläge verrechnet werden. In Mollys Vertrag werden jedoch auch Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge verrechnet. Diese müssten extra berechnet werden.
    Was kann Molly tun: Als Mitglied der ver.di FilmUnion kann sie die nicht abgegoltenen Ansprüche geltend machen. Außerdem genießt sie Rechtsschutz, sollte sie diese Ansprüche einklagen müssen.

     

  • Mein Berufsbild fehlt in der Gagentabelle

    Mein Berufsbild fehlt in der Gagentabelle.
    Gilt der Tarifvertrag trotzdem?

    Der Tarifvertrag ist auf alle mit der Herstellung von Film-/ Fernsehwerken Beschäftigten anzuwenden, auch auf die Tätigkeiten, die nicht in der Gagentabelle zu finden sind.

    Der persönliche Geltungsbereich legt fest, dass der TV FFS für alle Filmschaffenden gilt, egal welchen Job sie ausüben: »Für alle Film- und Fernsehschaffenden, die im Sinne dieses Tarifvertrages mit der Herstellung von Filmen unmittelbar im Zusammenhang stehend abhängig beschäftigt werden.«

    Ein Beispiel: Ein Kamerabühne-Beschäftigter kann zwar nicht seinen Mindestlohn in der Gagentabelle ablesen, hat aber vollen Anspruch auf die Leistungen des Manteltarifvertrages mit Arbeitszeitkonto, Zuschlägen, Urlaub etc.

     

  • Für welche Arbeitszeit gilt die Wochengage?

    Sie gilt für maximal 50 Stunden pro Woche und höchstens fünf Arbeitstage.

     

  • Wie wird die Tagesgage berechnet?

    Die Wochengage wird durch fünf geteilt da höchstens fünf Arbeitstage mit der Wochengage abgegolten sind.

    >> Siehe auch Tarifziffer 5.7.3. zweiter Satz

     

  • Tarifgagen sind Mindestgagen

    Die in der Gagentabelle angegebenen Bruttowerte sind Mindestgagen, die nicht unterschritten werden dürfen.

    >> Siehe auch Tarifziffer: 4.1. Gagentarifvertrag

     

     

  • Annahmeverzug – Gage ohne Arbeit

    Üblicherweise wird eine Filmschaffende für einen durchgehenden Vertragszeitraum durch den Arbeitsvertrag für eine Tätigkeit verpflichtet. Der Produktionszeitraum ist meist konkret für den Beginn datiert bis zum voraussichtlichen Ende. In diesem Zeitraum ist die Filmschaffende in der Regel zu einer Arbeitsleistung im Umfang von 50 Wochenstunden für eine bestimmte Gage vertraglich verpflichtet. Will der Arbeitgeber nun an bestimmten Tage darauf verzichten, die Arbeitsleistung abzurufen, darf er die Arbeitnehmerin nicht einfach von der Arbeit freistellen und für diesen Tag darum kein Entgelt bezahlen. Das würde gegen die Vereinbarung im Arbeitsvertrag verstoßen, denn dort ist eine durchgehende Tätigkeit vereinbart. Nimmt der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht an und gibt für einen Tag frei, so entsteht der sogenannte „Annahmeverzug“. Der Arbeitgeber gerät in Verzug die Arbeit anzunehmen. Das entbindet ihn aber nicht davon, das Entgelt für diese Zeit zu zahlen.

    Mehr Details dazu: https://www.verdi-bub.de/index.php?id=2005

     

  • Vertragsverhandlungen (mit Checkliste)

    Für die Vertragsverhandlungen ist eine gute Vorbereitung das A und O. Sie spart Zeit, ist professionell und schafft Sicherheit. Dabei solltet Ihr vor der Aufnahme Eurer Arbeit verhandeln und einen schriftlichen Vertrag verlangen. Der muss dann zeitnah durchgesehen werden, damit eventuelle Unstimmigkeiten gleich schriftlich geklärt werden können.

    Vergesst nicht, nach dem Vertragsgespräch die Ergebnisse festzuhalten. Solltet ihr kein Deal Memo von der Produktion bekommen, schickt Ihr die Zusammenfassung der in den Vertragsverhandlungen vereinbarten Bedingungen per Mail an die Produktion, versehen mit dem Hinweis: „Sollte ich nichts weiter hören, gehe ich von der Zustimmung aus.“

    Für die inhaltliche Vorbereitung auf das Vertragsgespräch nutzt ihr am besten unsere Checkliste, die Ihr hier im PDF-Format herunterladen könnt: