Gibt es eine Pflicht des/der Arbeitgebers/in, die Arbeitszeit der Filmschaffenden zu dokumentieren?
Der/die Arbeitgeber/in ist verpflichtet, die Mehrarbeitszeit fortlaufend und gesondert unter Ausweis der geleisteten Tagesarbeitszeit zu erfassen.
Siehe auch: Tarifziffer 5.4.2.2:
Hier ist geregelt, dass ein Anspruch darauf besteht, dass Filmschaffende die Aufzeichnung der Mehrarbeitszeit ausgehändigt bekommen. Auch diese sollte nach Möglichkeit von einem Verantwortlichen der Produktion gegengezeichnet sein. Sollten Filmschaffende auch selbst dokumentieren?