... und wenn der TV nicht eingehalten wird?

03.03.2001

Muss eine tarifgebundene Produktionsfirma immer den Tarifvertrag einhalten?

Ja, allerdings bindend nur gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern, denn sie sind die Vertragspartner. Und diese haben einen einklagbaren Anspruch auf die vereinbarten tariflichen Regelungen.

Gegenüber den nicht gewerkschaftlich organisierten Filmschaffenden ist die Firma nur gebunden, wenn sie z.B. Tarifregelungen in Arbeitsverträge übernimmt. Ansonsten können Nichtmitglieder keinerlei Ansprüche aus dem TV ableiten.

Das kann einschneidende Folgen haben: z.B. gibt es gesetzlich Entgeltfortzahlung bei Krankheit erst nach vier Wochen einer Anstellung. Betroffene bekommen dann weder Gage noch Krankengeld.

Siehe auch: Tarifziffer 13.3