Was darf ver.di?

03.03.2001

ver.di ist als Gewerkschaft durch seine Mitglieder dazu legitimiert. Nach § 2 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind zum Abschluss von Tarifverträgen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und einzelne Arbeitgeber berechtigt.

Eine Gewerkschaft muss frei gebildet, frei von Gegnern, unabhängig und überbetrieblich organisiert sein. Sie muss das Tarifrecht anerkennen und Durchsetzungskraft haben – und zwar für alle Beschäftigten in einem bestimmten Branchensegment. Denn ein Tarifvertrag soll immer auch zu einem solidarischen Ausgleich aller bestehenden Interessen auf Arbeitnehmerseite führen.

Kaum anderswo ist die direkte gegenseitige Abhängigkeit von einem funktionierenden Teamwork so greifbar wie in einer Filmproduktion. Dies spiegelt die ver.di FilmUnion mit seinen Mitgliedern aus allen Gewerken und dem Tarifausschuss für Filmschaffende wider.