Regelungen für Pauschalisten?

03.03.2001

Gilt die Arbeitszeitregelung im Hinblick auf die 12. bzw. 13. Stunde auch für Pauschalverträge?

Ja, immer dann, wenn im Arbeitsvertrag (AV) auf die entsprechenden Abschnitte des Tarifvertrages Bezug genommen wird und auch nur dann, wenn die entsprechenden Ausgleichsregelungen mit aufgenommen sind (siehe Tarifziffer 5.2.5.).

Anderenfalls gelten die gesetzlichen Vorschriften des Arbeitszeitgesetz (ArbZG), d.h.  ein  Arbeitstag darf dann höchstens 10 Stunden lang sein. Mehr als die tarifliche Tageshöchstarbeitszeit ist nicht erlaubt, auch wenn im AV eine pauschale Stundenzahl angegeben ist. Auch die Mehrarbeitszeiten müssen dennoch in ein Zeitkonto einfließen.