Auf wie viele Urlaubstage habe ich Anspruch?
TV FFS 14.2.: Dem Filmschaffenden steht pro 7 zusammenhängender Tage der Vertragszeit ein halber Urlaubstag zu. Bei der Anrechnung von Bruchteilen von Urlaubstagen gilt die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens ½ Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Die Rundungsregelung entspricht der des Bundesurlaubsgesetzes. Nach dem BurlG müsste der Filmschaffende eigentlich mindestens einen Monat für eine Produktion tätig sein und hätte einen Urlaubsanspruch nur für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses, nicht wochenweise. Da dies aber nicht immer der Fall ist, stellt der TV FFS hingegen auf sieben zusammenhängende Tage der Vertragszeit ab. Daher lohnt es sich als auf Produktionsdauer beschäftigter Film- und Fernsehschaffender Gewerkschaftsmitglied zu sein. Zudem ist zu beachten, dass für einen ½ Urlaubstag nicht sieben zusammenhängende Produktionstage nötig sind, sondern sieben zusammenhängende Tage der Vertragslaufzeit. Bsp.: Hat ein Produktionsvertrag eine Laufzeit von 21 zusammenhängenden Tagen, so erhält der auf Produktionsdauer Beschäftigte zwei Urlaubstage. Denn halbe Tage werden aufgerundet.
Folgende Klausel stellt bei tarifgebunden Produktionsfirmen daher einen Tarifvertragsverstoß dar:
„Der Vertragspartner hat Anspruch auf 0,5 Urlaubstage pro Woche“
Der Tarifvertrag stellt gerade nicht auf Wochen ab, sondern auf sieben zusammenhängende Tage.
Zudem ist dieser Grund-Urlaubsanspruch unabhängig vom Beschäftigungsumfang in dieser Vertragslaufzeit. Arbeitsfreie Samstage sowie Sonn- und Feiertage dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden.
Warum wird Urlaub nur aus Produktionszeiten und nicht aus dem Ausgleichszeitraum generiert?
Da sich das Zeitkonto aus gearbeiteter Zeit generiert, müsste auch für diesen Zeitraum Urlaub entstehen – das hat die FilmUnion auch schon gefordert. Denn schließlich wird in einer Filmproduktion nur wenige Tage, dafür aber lange gearbeitet, um möglichst wenig Dreh- und Arbeitstage zu bezahlen. Bei korrekten tarifvertraglichen 8-Stunden-Tagen würden deutlich mehr Arbeitstage und damit mehr Urlaub anfallen.
Die Produzenten lehnen bislang den von ihnen so genannten »Zinseszins-Effekt« aus der Abgeltung von Zeitguthaben ab. Daran wollten wir die notwendige Einführung eines effektiven Zeitkontos nicht scheitern lassen. Somit bleibt der alte Urlaubsumfang bestehen.