Zählen Vorbereitungstage zur vertraglichen Arbeitszeit?
Grundsätzlich gilt nach Ziffer 5.2.3. im Manteltarifvertrag, dass auch Vorbereitungstage Arbeitszeit sind. Denn in diversen Gewerken sind Vorbereitungszeiten notwendig, um am Set überhaupt anfangen und Qualität abliefern zu können.
Diese Vorbereitungstage müssen aber von der Produktionsfirma nur bezahlt werden, wenn sie auf Veranlassung des Produzenten anfallen. Wenn Vorbereitungstage nicht vertraglich fixiert sind, zahlen Produktionsfirma diese oft nicht, um Kosten zu sparen. Klare, schriftliche Absprachen über Zahl und Stundenumfang der Vorbereitungstage sollten also vereinbart werden. Dasselbe gilt für Abwicklungsarbeiten und ähnliches.