Sei dabei!

Gemeinsam sind wir stark – das gilt auch für die Beschäftigten in der Filmbranche. Werde auch Du Mitglied der FilmUnion in ver.di – der mit fast zwei Millionen Mitgliedern weltweit größten Gewerkschaft im Dienstleistungsbereich.

Du kannst der FilmUnion beitreten, wenn Du in der Filmbranche

  • auf Produktionsdauer beschäftigt oder fest angestellt
    tätig bist,
  • als freie/freier Mitarbeiterin/Mitarbeiter, Solo-Selbstständige/ -Selbstständiger, freiberuflich oder arbeitnehmerähnlich arbeitest,
  • als Schülerin, Student, Praktikant oder Volontärin eine filmische Ausbildung absolvierst,
  • arbeitslos geworden oder erwerbslos bist und nicht auf den Schutz und die Beteiligungsmöglichkeiten in der Gewerkschaft verzichten möchtest oder
  • als Komparse oder Kleindarstellerin nebenberuflich tätig bist.

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Deine Mitgliedschaft beginnt immer mit dem Ersten des Monats, der auf deinen Beitritt folgt. Du erhältst einen Mitgliedsausweis, die Satzung und zusätzliche Informationen. Vom ersten Tag deiner Mitgliedschaft an stehen die alle Informationen, Vergünstigungen und Angebote von ver.di in vollem Umfang zur Verfügung. Rechtsschutz gewährt dir ver.di, wenn du mindestens drei Monate Mitglied bist und die satzungsgemäße Beitragshöhe entrichtet hast.

Natürlich kannst du deine Mitgliedschaft auch wieder kündigen. Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Kalendervierteljahres. Bis dahin bleibst du Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt ein Prozent vom monatlichen (Gesamt-)Bruttoeinkommen der Beschäftigung/Beschäftigungen, der Ausbildungsvergütung bzw. 0,5 Prozent des Arbeitslosengeldes mindestens aber 2,50 Euro. Dazu zählen nicht: Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und Jahresprämie sowie unregelmäßige Schicht- und Erschwerniszulagen.

Das ist eine faire Formel für alle. Wer mehr verdient, zahlt mehr. Wer weniger verdient, zahlt weniger. Auch das ist praktische Solidarität.


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Wer ein unregelmäßiges Einkommen hat, wie typischerweise auf Produktionsdauer Beschäftigte, bezahlt einen Durchschnittsbetrag, siehe Berechnungsbeispiel:

Beispiel Beitragsberechnung

  • Beitragsberechnung

    Berechnungsbeispiel für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende

    PDF (132 kB)

Gewerkschaft ohne Beiträge gibt es nicht. Nur eine finanzkräftige und mitgliederstarke Gewerkschaft ist durchsetzungsfähig. Eine andere Einnahmequelle als den Beitrag haben wir nicht und wollen wir auch nicht, denn wir wollen unabhängig bleiben.

Mit dem Beitrag bezahlt ver.di: Bildungsangebote bis hin zu Rechtsschutz und Gerichtskosten. Und bei einem Arbeitskampf natürlich ein Streikgeld, damit niemand ohne finanzielle Absicherung bleibt.

Unser zentrales Ziel: Die Lebens- und Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder verbessern.


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