Wie jedes Jahr vor Ostern fragen sich viele Filmschaffende, ob die aktuelle Produktion wohl auch die Feiertage bezahlen wird. Obwohl das eigentlich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie auch im Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) klar geregelt ist, sieht es in der Praxis leider häufig anders aus. Gerade vor Ostern sind sich viele Produktionen um kaum eine Ausrede zu schade. Hier die häufigsten „Argumente“:
All diese Argumente sind zumeist fadenscheinige Begründungen, um die Feiertage nicht zu bezahlen, wozu die Produktionen allerdings laut TV FFS und EFZG verpflichtet sind. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Ostern in einer längeren Vorbereitungszeit oder in der Drehzeit liegt. Die Produktion kann auf keinen Fall Urlaubstage auf die Feiertage legen, noch darf sie euch in einem laufenden Projekt kurzfristig abmelden, um die Feiertage zu umgehen. Gerne werden auch plötzlich „völlig unabhängige Drehblöcke“ vor und nach Ostern erfunden. Darüber hinaus kann Euer Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch nicht in Eurem individuellen Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden!
Wenn auch Euch diese Ausreden bekannt vorkommen, dann informiert uns über die Produktionen, die Feiertage nicht bezahlen und wir sorgen gemeinsam dafür, dass sich dieser unhaltbare Zustand ändert. Denn: Um die eigenen Rechte durchzusetzen, ist es auch notwendig, sie einzufordern. Wir unterstützen Euch dabei!