Sonntags-Krimi mit Happy End
20. Oktober 2016
Im Auftrag der ARD und unter der Regie von Kilian Riedhof hat die Ziegler Film GmbH & Co.KG (Berlin) seit Mitte Juli das 80er-Jahre Geiseldrama von Gladbeck verfilmt. Mittlerweile sind die Dreharbeiten bis auf einige Nachdrehtage abgeschlossen. Für Produktion und Team hat sich das Projekt jedoch aufgrund der großen Zahl an Außendrehs, der vielen Fahrszenen und der unzähligen Nachtdrehs als große Herausforderung erwiesen. Zudem wirbelten Wetterkapriolen den Drehplan mehrfach durcheinander.

Am 28.09.2016 hat die ver.di-FilmUnion Köln das Set von „Gladbeck“, eine stillgelegte Tankstelle zwischen Köln und Bonn, besucht, um mit den Filmschaffenden ins Gespräch zu kommen. Besonders viele Nachfragen gab es dabei zu den tariflichen und gesetzlichen Regelungen zur Ruhezeit.
Tatsächlich musste während des Drehs aufgrund von Motiv- und Wetterproblemen an mehreren (je nach Abteilung vier bis sechs) Sonntagen gearbeitet werden, so dass ein Teil der Crew sich vor allem nach den „Ausgleichstagen für Sonntagsarbeit“ erkundigte. Diese Leistung des von ver.di mit der Produzentenallianz ausgehandelten Tarifvertrags für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) ist unter der Ziffer 5.6.2. festgeschrieben und nicht zu verwechseln mit den Sonntagszuschlägen (Ziffer 5.6.3.).
Demnach ist für jeden gearbeiteten Sonntag, unabhängig davon, ob es sich um einen versetzten Dreh handelt oder nicht, ein bezahlter Ruhetag zu gewähren, alternativ ein zusätzlicher bezahlter Urlaubstag. Bei der Gewährung dieser Leistung des TV FFS ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Spannungen mit den Produktionsfirmen gekommen, häufig mussten die Ausgleichstage für Sonntagsarbeit erst durch persönliche Nachfragen oder auch Geltendmachungen eingefordert werden.
Nachdem es in diesem Punkt auch im Fall der Dreharbeiten zu „Gladbeck“ zunächst zu Irritationen und Missverständnissen kam, die zum Teil auch durch die Hektik des Drehs sowie personelle Ausfälle bedingt waren, konnte diese Frage jedoch kurz vor Drehende gelöst werden. Die Ziegler Film erklärte sich nach Intervention der ver.di-FilmUnion umgehend dazu bereit, die Ausgleichstage für Sonntagsarbeit für alle Filmschaffenden zu bezahlen, für die der TV FFS Anwendung findet, sei es aufgrund der Mitgliedschaft in der ver.di FilmUnion oder auf Grundlage arbeitsvertraglicher Bezugnahme.
Habt auch Ihr Fragen zum Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende oder Informationen für uns? Dann wendet Euch an das Team der ver.di-FilmUnion!