Die vorläufige Tarifeinigung zu Arbeitszeiten, Zuschlägen, Altersvorsorge in der Pensionskasse Rundfunk, Gagenerhöhungen, Schauspiel-Tarifvertrag und Nachwuchsfilm-Tarifvertrag werden von der Tarifkommission für Filmschaffende abgelehnt.

20.09.2024

Die vorläufige Tarifeinigung zu Arbeitszeiten, Zuschlägen, Altersvorsorge in der Pensionskasse Rundfunk, Gagenerhöhungen, Schauspiel-Tarifvertrag und Nachwuchsfilm-Tarifvertrag werden von der Tarifkommission für Filmschaffende abgelehnt.

Die Tarifkommission erklärt das Scheitern der Tarifverhandlung.

Die Produktionsallianz reagiert mit erneuerter Verhandlungsbereitschaft.

In der achten Tarifverhandlungsrunde für die rund 25.000 Filmschaffenden sind am 16. Juli zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Schauspielgewerkschaft BFFS und der Produzentenallianz Eckpunkte für eine vorläufige Tarifeinigung verabredet worden. Über die Einigung hat die Tarifkommission von Filmschaffenden in ver.di am 16. September abschließend beraten und diese als unzureichend bewertet. Damit wird auch das Scheitern der Tarifverhandlungen beschlossen und wurde dem Tarifpartner Produktionsallianz mitgeteilt.

Die Produktionsallianz hat darauf mit einem Angebot zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen reagiert. Der Termin für eine Wiederaufnahme der Verhandlung steht noch nicht fest, aber die Tarifkommission der Filmschaffenden in ver.di nimmt das Angebot zur weiteren Verhandlung an.

Für die ver.di-Tarifkommission wird es dann darum gehen, noch Verbesserungen an den bisher erreichten Eckpunkten der Tarifeinigung vom 16. Juli zu erreichen. Vorrangig stehen die Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung im Mittelpunkt. Der Einstieg in die Vier-Tage-Woche soll durch einen zusätzlichen bezahlten und arbeitsfreien Tag (“Arbeitszeitverkürzungstag“) erreicht werden. Das bisherige Tarifergebnis sah erst ab einer Produktionsdauer von 21 Drehtagen einen freien Arbeitstag vor, der in der Phase vom zweiten bis 15. Drehtag in bezahlter Freizeit abzugelten wäre. Für Kolleg*innen mit weniger als 21 Drehtagen Beschäftigung aber mindestens fünf Arbeitstagen sollte der Anspruch zeitanteilig im Zeitkonto gutgeschrieben werden. Die Tarifkommission fordert stattdessen, dass auch für kürzere Produktionen von 19 Drehtagen bereits der Anspruch auf einen freien Tag entsteht und für alle Arbeitstage auch bei weniger als 19 Drehtagen eine anteilige Gutschrift im Zeitkonto erfolgt. Die Tarifkommission hofft auf konstruktive Verhandlungsbereitschaft der Produktionsallianz.

Festhalten will die Tarifkommission dagegen an allen erreichten weiteren Tarifergebnissen.

  • Die Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge auf Produktionen für Streamingdienste, Privatrundfunk und Kinoproduktionen solle ab Anfang 2025 in Kraft treten und zudem für allgemeinverbindlich erklärt werden.
  • Die Arbeitszeiten sollen auf zwölf Stunden begrenzt und Zuschläge für die elfte und zwölfte Stunde Tagesarbeitszeit eingeführt werden.
  • Die Verlängerung der Ruhezeit auf 11 ½ Stunden, bei mehr als elf Stunden Arbeitszeit.
  • Die Gagenerhöhungen sollen je 2,5 Prozent Erhöhung ab März 2025 und Januar 2026 in einer Laufzeit des Gagentarifvertrages bis Ende 2026 betragen.
  • Ein neuer Nachwuchsfilm-Tarifvertrag soll je nach Budgethöhe im Vergleich zur Tarifgage gestufte niedrigere Mindestgagen vorsehen und je nach wirtschaftlichem Erfolg des Films verbindliche Nachzahlungen zum Schließen der Differenz zur Tarifgage vorsehen.
  • Die Laufzeiten dieses Tarifvertrages und des Manteltarifvertrages zu Arbeitszeiten und anderen grundlegenden Arbeitsbedingungen sollen bis August 2027 dauern.
  • Keine Einigung konnten für Schutz- und Kompensationsregelungen beim Einsatz von KI in einem Tarifvertrag für Filmschaffende hinter der Kamera erreicht werden. Diese sollen in einer Evaluationsvereinbarung wieder aufgenommen werden.

Mit dem von der Tarifkommission am 17. September erklärten Scheitern der bisherigen Verhandlungen gelten dann auch die bisherigen Mindestregeln aus dem TV FFS nicht mehr. Die künftig abzuschließenden Arbeitsverträge werden dann aufgrund gesetzlicher Mindestbestimmungen vereinbart. Ver.di-Mitglieder können sich dazu bei den ver.di-Gewerkschaftssekretär*innen rechtlich beraten lassen: filmunion.verdi.de/ueber-uns/kontakt