Corona-Pandemie

Tipps und Infos für Filmschaffende

17.03.2020
Corona-Virus

17. März 2020

Seit der vergangenen Wochen wurden wegen der Corona-Pandemie in immer mehr Bundesländern zunächst Messen, Konzerte, Theater, Kinos und andere kulturelle Betriebe mit großem Publikumsverkehr geschlossen. Übers vergangene Wochenende und am Montag treffen auch Meldungen ein, die Dreharbeiten in Filmproduktionen betreffen. Das hat nicht nur unabsehbare Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Bestand dieser Einrichtungen und Produktionsfirmen, sondern auch ganz konkret auf Euch als Beschäftigte.

Wir möchten Euch deshalb mit den nötigen Tipps und Informationen rund um arbeitsrechtliche Fragen versorgen – und bitten Euch gleichzeitig um Eure Mithilfe. Denn es geht in dieser Krise um Solidarität. Das ist auch unsere DNS als ver.di in den Branchen Film, Rundfunk, Medien und weit darüber hinaus in der ganzen Gesellschaft.

ver.di war zusammen mit dem DGB bereits am Freitag bei einer Runde im Bundeskanzleramt und hat verschiedene Handlungsoptionen gefordert. Mit Blick auf die Kultur- und Medienbranche haben wir dabei auch für Selbstständige und Freiberufler*innen verschieden Forderungen aufgeworfen. Aus der Politik kamen dazu spontan weitreichende Zusagen: Es wird die Bereitschaft gezeigt, finanziell großzügig den aufkommenden existenziellen Krisen zu begegnen. Über die besten Maßnahmen wird nun diskutiert.

Auch für den Bereich Film- und Fernsehproduktionen ist schnelles Handeln angesagt: Offenbar gab es bis Sonntag so gut wie keine Drehunterbrechungen. Doch das ändert sich nun rasch. So hat die Stadt Köln seit gestern in ihrer Allgemeinverfügung auch ausdrücklich Dreharbeiten bis zum 10.4. untersagt, sicherlich wird anderenorts früher oder später auch entsprechend verfügt.

Nicht zu vergessen ist, dass auch für Euch gesundheitlichen Folgen zu beachten sind. Wir hören von prophylaktischen Maßnahmen, von Fiebermessungen am Set, aber auch von eingeschränktem Angebot an Desinfektionsmitteln und von der Methode der drei Affen (nichts sehen, nichts hören, nicht sagen). In der jetzigen Situation steht aber Eigenschutz und vor allem bei aufkommenden Krankheitssymptomen unbedingter Schutz von Kolleg*innen und Mitmenschen an allererster Stelle. Dieser Verantwortung müssen sich auch die Filmproduzenten als Arbeitgeber bewusst sein.

Sowohl das Weiterdrehen als auch das Einstellen aller Arbeiten am Set haben Auswirkungen für Euch:

Der Dreh geht weiter

  • Eine Corona-Infektion ist ohne Ausnahme meldepflichtig. Das bedeutet: sobald Euer Arbeitgeber von einem positiv getestetem Infektionsfall am Set erfährt, muss er das Gesundheitsamt umgehend informieren. Und Ihr solltet den Arbeitgeber davon informieren, wenn ihr möglicherweise Kontakt zu einer*m Infizierten hattet, aus einem Risikogebiet gemäß dem Robert-Koch-Institut (RKI) gekommen seid oder zu einer Risikogruppe gehört, die sich wegen besonderer Gefährdung durch eine Infektion auszeichnet . Dazu gibt es zahlreiche Informationen hier.
  • Wenn der Arbeitgeber seinen allgemeinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen und zur Verhinderung des Verbreitungsrisikos der Erkrankungen nicht nachkommt (z.B. Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes nicht befolgt), darf der Arbeitnehmer aufgrund der konkreten Gefährdungssituation zu Hause bleiben, wenn ihm die Erbringung der Arbeitsleistung im Betrieb unzumutbar ist (§ 275 Abs. 3 BGB). ABER — wichtig: Eine konkrete rechtliche Prüfung des Einzelfalles ist dringend empfehlenswert, dafür ist ver.di für euch ansprechbar.
  • Euer Arbeitgeber muss den Betrieb so gestalten, dass das Infektionsrisiko minimal ist - im Moment bedeutet das immer Sicherheitsabstand einzuhalten, Desinfektionsmittel vorrätig zu halten etc. Da bei Corona die Lage sehr dynamisch ist, ist fraglich wie dies durchzuhalten sein wird. Sprecht das offen an, sprecht miteinander (ggf. digital), seid solidarisch miteinander und macht wo nötig gemeinsam Druck für guten Gesundheitsschutz während der Produktion! Und: ver.di-Mitglieder melden sich bitte bei uns, wir unterstützen euch bei dem nötigen Dialog mit den Produktionsfirmen. 


Euer Kontakt zur ver.di-FilmUnion

  • Eine Unterlassung der Meldung an das Gesundheitsamt solltet Ihr nicht hinnehmen. Wendet Euch gegebenenfalls selbst an das Gesundheitsamt. Ansonsten wie oben: Macht gemeinsam Druck! Niemand muss eine Gesundheitsgefährdung akzeptieren.
  • Diejenigen, die mit einem*r nachweislich Infizierten in Berührung gekommen sind, sollten sich zusätzlich zur Mitteilung an den Arbeitgeber natürlich beim Gesundheitsamt informieren, ggf. testen lassen und dann wird in der Regel von Amts wegen eventuell eine Betriebsschließung bzw. auch Quarantäne für Kontaktpersonen angeordnet.
  • Wendet Euch bei Fragen oder Unsicherheiten an Eure für die FilmUnion in ver.di tätigen Gewerkschaftssekretär*innen. Hier findet Ihr unsere Handynummern und Mailadressen. Gebt uns Bescheid, wenn Ihr den Eindruck habt, dass die Produktion Sicherheitsmaßnahmen oder rechtliche Vorgaben ignorieren sollte! Und wieder: seid solidarisch miteinander und agiert gemeinsam! Eure Gewerkschaft steht an Eurer Seite. 
  • Und zuletzt: Auch wir als Hauptamtliche sind gegebenenfalls von weiteren ordnungspolitischen Maßnahmen betroffen - wir werden so gut es geht auf allen verfügbaren Kanälen für Euch da sein, aber bitte habt etwas Geduld, wenn etwas nicht so rund läuft. Aktuell sind wir auch noch alle gesund und hoffen das auch zu bleiben. Habt bitte aber auch Rücksicht und Geduld, falls die Beantwortung Eurer telefonischen oder Anfragen per Email etwas dauern sollte.
     

Die Produktion wird gestoppt

  • Seit gestern geben einzelne Kommunen und Länder (andere werden sicherlich folgen) sog. Allgemeinverfügungen heraus, die Dreharbeiten untersagen oder Genehmigungen für Dreharbeiten im öffentlichen Raum sofort zurückziehen. Daraus folgt, dass die Beschäftigten zwar ihre Arbeitsleistungen zur Verfügung stellen, aber die Produktionsfirma diese nicht nutzen kann, der Drehtag oder mehre sind ja abgesagt. Daraus folgt der sog. Annahmeverzug (§ 615 BGB), also eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, der wiederum dafür von der öffentlichen Hand entschädigt werden kann. Aber auch Kurzarbeit kann vereinbart werden. Dafür muss die Produktionsfirma sich an die Agentur für Arbeit wenden und entsprechende Produktionsausfälle melden. Kurzarbeitende Beschäftigte bekommen dann Ausgleichzahlungen aus dem Haushalt der Agentur für Arbeit.
  • Hat Euer Arbeitgeber begründete Anhaltspunkte, anzunehmen, dass der/die Beschäftigte an Corona erkrankt ist, darf er zum Schutz des/der Betroffenen und der restlichen Belegschaft diese*n zur Genesung nach Hause schicken. In diesem Fall kann er natürlich keine Arbeit von Zuhause aus verlangen. Bei Arbeitsunfähigkeit besteht insoweit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG). Im Fall eines positiven Tests greift zudem das Infektionsschutzgesetz, das eine Kompensation der Arbeitgeber (in Sachen Entgeltfortzahlung) vorsieht.
  • Bei Freistellung von der Arbeit aufgrund bloßer vager Vermutung des Arbeitgebers, der/die Beschäftigte könnte erkranken, befindet sich der Arbeitgeber aufgrund Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit der/des Beschäftigten im Annahmeverzug und schuldet weiterhin Gehalt gemäß § 615 BGB. Das bedeutet: Solange Ihr deutlich macht, für die Arbeit bereit zu stehen, der Arbeitgeber Euer Angebot aber nicht annimmt, spricht man vom Annahmeverzug. Ihr bekommt euer vertraglich geregeltes Gehalt.
  • All das bedeutet aber auch, dass Ihr nicht „einfach so“ die Arbeit niederlegen dürft, wenn Ihr Sorge habt, Euch - ohne dass es einen bestätigten Fall gibt - anzustecken.
  • Dass Ihr sowieso immer Deal-Memos machen müsst, damit Eure vertraglichen Absprachen dokumentiert sind, bis Euch der richtige Vertrag vorliegt, sollte sowieso selbstverständlich sein. Das bedeutet: Ihr schreibt die Verabredungen, die ihr mit der*m Produktionsleiter*in zu Euren Vertragsinhalten getroffen habt auf und schickt ihr/ihm diese - in der Regel per Mail - zu. Mündliche Absprachen ohne Zeug*innen sind nicht belastbar.

ver.di ist in der vergangenen Woche an die Politik herangetreten, um für die Interessen der Beschäftigten in allen Branchen Druck zu machen. Die zahlreichen konkreten Hinweise aus der Mitgliedschaft und den daraus entwickelten Forderungskatalog hat Frank Werneke zum Spitzengespräch in das Bundeskanzleramt mitgenommen. Wir machen Druck, damit rasche Nothilfen auch für Solo-Selbstständige umgesetzt werden; außerdem geht es um Rettungsmaßnahmen wie Konsumschecks (möglichst auch für bestimmte besonders von Beschäftigungseinbrüchen betroffene Gruppen). Weitere Maßnahmen stehen noch zur Diskussion.

Drastische Zeiten erfordern umfassende Rettungsmaßnahmen, die vorher nicht denkbar waren. Die Regierung hat bereits weitreichend finanzielle Hilfen zugesagt; die genauen Programme sind aber noch unklar und deshalb wird es darum gehen, sie in zielgerichtete Hilfsmaßnahmen münden zu lassen. Und hier brauchen die Gewerkschaftsakteure auf Bundesebene Eure Anregungen, vor allem Eure Beispiele aus der Praxis. Bitte füttert uns mit konstruktiven Informationen, wo es grad am meisten brennt und wie sich aus Eurer Sicht der finanziell-existenzielle Druck lindern lässt. Das Thema ist in der Politik gesetzt. Aber es fehlt noch am schnellen Handeln!

Weitere hilfreiche FAQs und Tipps findet ihr hier:

Für Selbstständige stellt ver.di eine weitere Beratungsplattform zur Verfügung: https://selbststaendigen.info/

Beispielsweise zu folgenden Themen:

Wer aufgrund der einbrechenden Auftragslage kurz- oder mittelfristig vor finanziellen Schwierigkeiten steht, sollte sich zudem frühzeitig mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Der ver.di Sozialrechtsschutz berät unsere Mitglieder auch in diesen Fragen kompetent. 

 


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