1. Dezember 2020
Freie Wochenenden, klare Ruhezeiten und unabdingbare Zuschläge fordert die ver.di FilmUnion – Erträgliche Arbeitszeiten in Filmproduktionen haben Top-Priorität für die laufende Tarifrunde, das Ziel ist planbare Freizeit.
Für rund 25.000 Filmschaffende haben die Produzentenallianz, BFFS und ver.di am 1. Dezember die Tarifverhandlung begonnen. Die Verhandlung fand in einem virtuellen Verhandlungsraum statt, so wie es bereits beim Abschluss des Kurzarbeits-Tarifvertrages praktiziert wurde, und hat zu einem ersten Austausch über die Forderungen der ver.di FilmUnion geführt. Im Mittelpunkt stehen für ver.di ein geschütztes Wochenende bzw. eine Fünf-Tage-Woche sowie ausreichend Ruhezeiten im Drehprozess. Dahinter steht zunächst auch eine mögliche Gagenerhöhung zurück, über die erst ab der Jahresmitte verhandelt werden soll, wenn sich die Verhandlung zu den Arbeitszeiten als erfolgreich erweist.
Zu diesem Verhandlungsansatz haben die Erkenntnisse aus einer Tarifumfrage unter Filmschaffenden im September/Oktober 2020 geführt, die aktuelle Erfahrungen in diesem von Pandemie-Einschränkungen geprägten Jahr erfasst hat. Die ohnehin verpflichtende Tageshöchstarbeitszeit von zwölf Stunden ist ebenso wichtig, um die Anstrengungen der Dreharbeiten unter Schutzmasken und vielen anderen organisatorischen und technischen Gesundheitsschutzmaßnahmen erträglich zu machen, vor allem aber auch die Erholungsphasen am Ende einer Drehwoche und natürlich die Einhaltung der Ruhezeiten zwischen den Drehtagen. Solche weiteren Schritte zu besseren Arbeitszeiten sollen aus Sicht der ver.di FilmUnion soziale Aspekte der Lebensumstände von Filmschaffenden verbessern. So gaben in der Tarifumfrage zwei Drittel der Befragten (von Anfang 20 bis Ende 50 gleichmäßig aus allen Altersgruppen) an, kinderlos zu sein. Schöne Filmberufe und eine spannende Branche sollten für Kolleginnen und Kollegen mit Kindern nicht unvereinbar bleiben, aber auch einige andere soziale Lebensaspekte werden durch die Arbeitszeiten im Drehprozess belastet.
Konkret forderten die ver.di-Verhandlerinnen und -Verhandler aus verschiedenen Gewerken von der Produzentenallianz: zwei verbindliche zusammenhängende Ruhetage in der Beschäftigungswoche, auf einen Nachtdreh ins Wochenende muss 48+11 Stunden Ruhezeit folgen, generelle Zuschläge für Samstags- (50 %) und Sonntagsarbeit (75 %), keine pauschale Abgeltung von Sonn-, Feiertags- und Nacht-Zuschlägen sowie Wochenend-Zuschlägen, keine kürzeren Ruhezeiten als elf Stunden, die Maximalarbeitszeit von 12 Stunden ist absolutes Maximum, die Ausnahmen müssen eingeschränkt werden.
Die Produzentenallianz hat diese Forderungen zurückgewiesen und stattdessen ein Tarif-Moratorium für das kommende Jahr gefordert.
Fortgesetzt werden die Verhandlungen am 14. Januar 2021.
Mehr und besser!
Je mehr Filmschaffende Mitglied der ver.di FilmUnion werden, desto besser für alle und für jede und jeden Filmschaffende selbst. Die Ansprechpartner*innen an den Filmstandorten unterstützen bei Fragen und Konflikten um den Arbeitsvertrag und helfen bei der Durchsetzung der erreichten Tariferfolge. Für Mitglieder ist Rechtsberatung und Rechtschutz im Beitrag enthalten. Gemeinsam erreichen Filmschaffende in der ver.di FilmUnion mehr - je mehr Filmschaffende Mitglied werden, desto besser.