Unterhaltung gehört zum Programmkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

13.07.2018

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände fordern deutliches Bekenntnis zu Unterhaltung als Kernelement des öffentlich-rechtlichen Auftrages

13.07.2018

Produzentenallianz, BFFS und ver.di gemeinsam gegen Reformvorschläge, den Schwerpunktauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die Bereiche Kultur, Bildung und Information zu reduzieren – Verbände sehen Vielfaltssicherung beeinträchtigt – Vorschläge nicht in Einklang mit Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts – rechtlich schwerer zu definierender Kulturbegriff würde potenziell zu Lasten in der Unterhaltung tätiger Produktionsunternehmen gehen.

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e.V. (Produzenten-allianz), der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sprechen sich ausdrücklich gegen jüngste Reformvorschläge aus, den Schwerpunktauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die Bereiche Kultur, Bildung und Information zu reduzieren. Gemeinsam verweisen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände nachdrücklich auf die besondere Bedeutung des Bereichs Unterhaltung als Programmkern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die Verbände stellen heraus, dass eine solche staatvertraglich festgeschriebene Reduzierung des Programmauftrages die Vielfaltssicherung in Deutschland beeinträchtigen würde und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Einklang zu bringen ist. Vor deren Hintergrund wird in §11 Abs.1 des Rundfunkstaatsvertrages festgehalten, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bildung, der Information, der Beratung und der Unterhaltung zu dienen haben, weil nur so der Rundfunk als Faktor freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung wirken kann. Zudem entstünde durch die Reduzierung des Schwerpunktauftrages auf die Bereiche Kultur, Bildung und Information die Schwierigkeit, den Inhalt des Kulturauftrages konkret zu bestimmen. Denn der Kulturbegriff ist schwer rechtlich zu definieren und die Trennlinie zwischen Kultur und Unterhaltung kann nicht scharf gezogen werden. Dies würde potenziell zu Lasten der im Bereich der Unterhaltung tätigen Produktionsunternehmen gehen.

Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz: „Die Unterhaltung aus der Aufzählung des Schwerpunktauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu entfernen, wäre für die deutsche Produktionswirtschaft ein fatales Signal. Fakt ist: Zahlreiche Arbeitsplätze der Kreativwirtschaft werden durch eine Vielzahl von Unterhaltungsprogrammen gesichert, bei denen die Abgrenzung zwischen Kultur und Unterhaltung nur schwerlich gelingt. Mit Unsicherheiten in der Abgrenzung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrages würde der Produktionswirtschaft in Deutschland ein massiver Nachteil, auch im internationalen Wettbewerb, entstehen. Wir fordern daher, Unterhaltungsprogramme im Interesse der Vielfaltssicherung auch weiterhin als Kernbestand des öffentlich-rechtlichen Auftrages zu belassen.“

Heinrich Schafmeister, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Schauspiel: „Unterhaltung ist die Kunst, mit der wir viele Menschen erreichen, sie zusammenführen und ihnen Bildung, Information und auch Lebensberatung in spielerischer Form näherbringen. Wer in diesen Zeiten die Unterhaltung vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausklammern will, schwächt seine Ausstrahlungskraft, schwächt den Zusammenhalt unserer vielfältigen demokratischen Gesellschaft, und spielt letztlich jenen Kräften in die Hände, die uns mit Fehlinformationen verblöden und eine Kultur des Hasses etablieren wollen.“

Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll die gesamte Gesellschaft erreichen und dort zur demokratischen Willensbildung beitragen. Zu seinem Programmauftrag gehört deshalb zwingend die Unterhaltung. Nur so lässt sich ein relevantes und vielfältiges Angebot für alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sicherstellen. Wer den Auftrag beschneidet, macht die Öffentlich-Rechtlichen zu Nischensendern und gefährdet darüber hinaus die Arbeitsplätze unzähliger Menschen, die an der öffentlich-rechtlichen Produktionslandschaft hängen. “

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Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint rund 250 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Dokumentation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion und Werbung.

BFFS steht für Bühne, Film, Fernsehen, Sprache. Gegründet 2006, ist der BFFS mit seinen über 3.000 Schauspielerinnen und Schauspielern Berufsvertretung – Verband und Gewerkschaft – in der deutschen Film-, Fernseh- und Theaterlandschaft und die größte nationale Schauspielerorganisation.