Tarifabschluss für Filmschaffende

31.03.2016

Ab April gilt der neue TV FFS mit 5,75 Prozent Tariferhöhungen in zwei Stufen und neuen Arbeitszeitregeln; weniger 13-Stunden Tage

Ab April gilt der neue Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende. Nach der Abstimmung des Tarifergebnisses vom 1. März 2016 können die Regelungen zu Tariferhöhungen und neuen Arbeitszeitregelungen ab April in Kraft treten.

Höchstarbeitszeit 12 statt 13

 
Entwicklung der Arbeitszeit nach dem Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) seit 2011

ver.di konnte sich mit einer weiteren Absenkung der täglichen Höchstarbeitszeiten durchsetzen. Damit konnte seit 2010 die häufig zu lange und belastende Arbeitszeit am Filmset zum dritten Mal verkürzt werden. Die neue Regelung sieht vor, dass bei Kinoproduktionen noch an 60 Prozent (statt zuvor 80 Prozent) der Drehtage 13 statt zwölf Stunden gearbeitet werden darf. Für historische TV-Eventmovies darf wie bisher noch an 80 Prozent der Drehtage 13 Stunden gearbeitet werden. Weniger lange Drehtage sind dagegen für bestimmte TV-Formate erreicht worden. Bei Dokumentationen gilt an 80 Prozent der Drehtage die tägliche Höchstarbeitszeit von zwölf Stunden, bei hochfrequenten Serien wie Daily-Soaps an 90 Prozent der Drehtage. Damit ist klar, dass zwölf Arbeitsstunden weiterhin die Regel bleiben, von der sehr eingeschränkt und im Rahmen der nun noch schärferen tarifvertraglichen Grenzen abgewichen werden darf.

Doch Papier ist geduldig. Wichtig ist, dass alle Kolleginnen und Kollegen in Filmteams auf die Einhaltung der Arbeitszeitregeln achten. Gemeinsam wird es leichter fallen, sich gegen inakzeptabel lange Drehtage zu wehren. Gerne unterstützen die Ansprechpartner der ver.di FilmUnion an den Haupt-Filmstandorten. Die Kontakte stehen hier.

Ab April 2016 gilt die neue Gagentabelle mit den um 30 Euro erhöhten Wochengagen, die in neun Monaten ab Januar 2017 nochmals um 3% steigen. Die Gagenwerte sind Mindestgagen und als Arbeitsentgelt selbstverständlich Bruttogagen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Produzenten.

 

In der Gagentabelle sind fünf neu aufgenommene Berufe, für die es nun verbindliche Mindestgagen gibt: Herstellungsleitung, Assistenz der Filmgeschäftsführung, Material-Assistenz, Data Wrangler (HD) und Location-Scouting.

Danke!

Notwendig und hilfreich war es, dass sich Filmschaffende für die Tarifforderungen und die Verhandlung engagiert haben; z.B. mit der Demonstration vor dem Verhandlungsraum am 21. Januar in München. Dazu hatten auch die mit ver.di kooperierenden Berufsverbände BFS, bvft und die Schauspielgewerkschaft BFFS beigetragen. Die Forderungen, die von den Protestierenden genannt wurden und die sich auch aus der Umfrage der ver.di FilmUnion vor Beginn der Tarifrunde ergeben haben, konnten mit dieser Unterstützung verhandelt werden. Ohne dieses Engagement von Filmschaffenden wäre das Tarifergebnis sicherlich nicht erreichbar gewesen.

Mehr und besser!

Je mehr Filmschaffende Mitglied der ver.di FilmUnion werden, desto besser für alle und für jede und jeden Filmschaffende selbst. Die Ansprechpartner an den Filmstandorten unterstützen bei Fragen und Konflikten um den Arbeitsvertrag und helfen bei der Durchsetzung der erreichten Tariferfolge. Für Mitglieder ist Rechtsberatung und Rechtschutz im Beitrag enthalten. Gemeinsam erreichen Filmschaffende in der ver.di FilmUnion mehr - je mehr Filmschaffende Mitglied werden, desto besser.

Ich wäre gern dabei! Mitglied werden

Der vollständige Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) als PDF zum Download: