Der neue Tarifvertrag TV FFS und die Gagentabelle

08.01.2025

Das ganze Dokument samt Tabelle des Tarifvertrags für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende vom 12. Oktober 2024 zum Herunterladen als PDF verfügbar

Der neue Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende vom 12. Oktober 2024 sowie noch mal gesondert die Gagentabelle für 2024 bis 2026 sind auf der Seite "Filmschaffende" eingestellt und können heruntergeladen werden. Der Tarifvertrag gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für die nicht öffentlich-rechtlich organisierten Betriebe zur Herstellung von Filmen, unabhängig von ihrem Verbreitungsweg.

Persönlich gilt der Tarifvertrag für alle Film- und Fernsehschaffenden, die mit der Herstellung von Filmen unmittelbar im Zusammenhang stehend abhängig beschäftigt werden. Das sind insbesondere Tätigkeiten in den Gewerken: Regie, Produktion, Ausstattung/Szenenbild, Kamera, Darstellende Künstler*innen (Schauspiel, Gesang, Tanz), Bildmontage/Filmeditoring, Ton, Bildnachbearbeitung/VFX, Beleuchtung/Kamerabühne, Maskenbild, Kostümbild, Spezialeffekte, Stunt sowie Assistentinnen und Assistenten vorgenannter Sparten und Filmschaffende in ähnlichen oder weiteren mit der Herstellung von Filmen unmittelbar im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie Kleindarsteller*innen.

Der geänderte Manteltarifvertrag trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Er ist frühestens zum 31. August 2027 mit einer Frist von vier Monaten kündbar. Der zuvor beendete Manteltarifvertrag vom 30. April 2021 wird rückwirkend zum 16. September 2024 wieder in Kraft gesetzt.